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Die Kirchenmusik heutzutage ist vielfältig. Klassischerweise gehört die Orgelmusik zu den Gottesdiensten. Viele Chöre mit verschiedenen Instrumenten begleiten das kirchliche Leben ebenfalls. Die Kirchen sind auch Bühne für  Konzerte in der Kirchengemeinde. Dabei kommen wir in den Genuss von unterschiedlichen Musikrichtungen und Instrumenten. Viele Menschen, egal ob Haupt- oder Ehrenamtliche  geben sich dabei Mühe, um die Menschen zu erfreuen. Und dürfen sich ebenfalls freuen, denn viele Menschen besuchen diese Konzerte auch außerhalb der Gottesdienste. Und von den Klassikern bis hin zur Popmusik – die Bandbreite ist vielfältig.

Für unsere Kirchenmusiker und die anderen Beteiligten gibt es jedoch auch Belastungen, z. B. sind das für Organisten die Belastung an der Wirbelsäule, am Schultergürtel, an den Fingern und Händen sowie an  Beinen und Füßen. Doch was ist gesund für unsere Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen? Was können diese präventiv tun? In der Broschüre „Gerne will ich mich bequemen…“ in der Sidebar finden Sie Hinweise zu den körperlichen Belastungen an der Orgel und Präventionsempfehlungen sowie einen Übungsteil.

Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden. Das hat schon Wilhelm Busch gesagt. Und ergänzte: Musik ist angenehm zu hören, doch ewig braucht sie nicht zu währen. Hier kommen wir zu einem weiteren Teil: Lärm. Es gibt Kantoren oder Kantorinnen, die Probleme mit dem Hören haben oder einen Gehörsturz erlitten.   

Um das exakt zu ermitteln, ist bei Bedarf die Lärmexposition zu beurteilen.

Grundlage ist die Lärm- Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung (LärmVibrationsArbSchV).
Eine Analyse ist nach Art, Ausmaß und Dauer der Lärmbelastung durchzuführen.

Bei Fragen wenden Sie bitte Ihre Orts- oder Fachkraft, die Ihnen weiterhelfen wird.

Die Küster und Hausmeister in den Kirchengemeinden erledigen vielfältige Aufgaben. 

Dazu können gehören z. B. die Vor- und Nachbereitung der Gottesdienste, Andachten ... oder die Vorbereitung der Gemeinderäume für Gruppen, Gemeindeveranstaltungen oder Feste sowie dazugehörige Aufräumarbeiten, die Sicherstellung der Grünanlagenpflege, der Winterdienst, Reinigung, die Durchführung kleinerer Instandhaltungsarbeiten, die Einweisung von Fachfirmen, die Hausmeisterdienste in den Liegenschaften u. v. a.

Dabei haben die Küster und Hausmeister eine hohe Verantwortung – mit ihrer Arbeit sorgen Sie auch für die Sicherheit in der Kirchengemeinde! Und wir wollen, dass Sie auch sicher arbeiten.

Wissen sollten Sie, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen. Welche PSA erforderlich ist, ist durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Damit Sie eine gute und sichere Arbeit durchführen können, hat die Verwaltungs-berufsgenossenschaft (VBG) eine Broschüre mit Checklisten (siehe Sidebar) entwickelt, die Sie für Ihre Arbeit hinzuziehen können.

Übrigens: Im Raum Berlin und Brandenburg wird die Berufsbezeichnung Küster für eine Verwaltungskraft und/oder die Assistenz der Geschäftsführung verwendet. Diese haben andere Aufgaben und ihren Sitz im Gemeindebüro (Informations- und Anlaufstelle einer Kirchengemeinde). Deren Aufgaben sind hier nicht beschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung am: 29.09.2023