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Zecken – diese Parasiten ernähren sich von Blut. Zecken können Borreliose oder FSME übertragen. Sie sitzen auf Farnen, Gräsern, an Büschen oder im herabgefallenen Laub auf dem Boden. Gefährlich sind die Krankheiten, die Zecken übertragen können.

Im Arbeitsschutz sind Zecken lt. Biostoffverordnung eingeordnet als "Ektoparasiten, die beim Menschen eigenständige Erkrankungen verursachen oder sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können".

Wie können wir uns vor Zecken schützen? Dazu gibt es z. B. folgende Maßnahmen:

  • Tragen Sie körperbedeckende, geschlossene Kleidung.
  • Stecken Sie Ihre Hosenbeine in Ihre Socken.
  • Ihre Kleidung und Ihre Schuhe sollten hell sein – man findet die Zecken besser.
  • Suchen Sie nach einem Aufenthalt in einem risikobehafteten Ort Ihre Kleidung und Ihre Haut gründlich ab.
  • Tragen Sie Zeckenschutzmittel auf die Haut (oder Kleidung) auf. Achten Sie dabei darauf, ob das Mittel für Sie geeignet ist (es ist evtl. nur begrenzt wirksam, birgt Gesundheitsrisiken und die Langzeitwirkung ist wenig erforscht).

Entfernen Sie nach einem Stich die Zecke möglichst schnell. Passen Sie generell auf, dass alle Teile (auch der Kopf) der Zecke entfernt werden. Gehen Sie gleich zum Arzt, wenn Sie die Zecke nicht vollständig entfernen können. Bei Zeichen einer Erkrankung oder anhaltenden Beschwerden suchen Sie so schnell wie möglich einen Arzt auf.  Sie sollten dem Arzt unbedingt mitteilen, dass Sie von einer Zecke gebissen worden sind.

Wenn Sie in einer Kindertagesstätte arbeiten, ist der Umgang zum Entfernen der Zecken bei Kindern mit den Eltern zu regeln.

Sind Sie während ihrer Tätigkeit von einer Zecke gebissen worden, tragen Sie dies in das Verbandbuch ein. Dieser Zeckenbiss muss nicht zwangsläufig ein Arbeitsunfall sein. Ein Arbeitsunfall setzt voraus, dass eine örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit des Zeckenbisses gegeben sein muss. Ein Nachweis ist schwer zu erbringen.

Wir empfehlen Ihnen: Erstatten Sie eine Unfallanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Der Arbeitgeber hat auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung  auf eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu achten. Es ergibt sich vielleicht eine Pflichtvorsorge. Nach der ärztlichen Beratung kann Ihnen dann ein Impfangebot unterbreitet werden.

Lassen Sie sich auch impfen (wird für FSME durch die Ständige Impfkommission (STIKO) empfohlen), wenn Sie in einem Beruf arbeiten, der in  einem gefährdeten Gebiet liegt. Geimpft werden kann nur gegen FSME, nicht gegen Borreliose.

 

 

Letzte Änderung am: 15.11.2023