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Raumtemperatur
Sommerzeit – immer wieder erleben wir, dass sich in den Arbeitsräumen (z. B. Büro’s, Kita’s) die Räume aufheizen. Ein vernünftiges Arbeiten ist dann nicht mehr möglich. Hier stellt sich die Frage: Was ist denn eine vernünftige Raumtemperatur? So wird z. B. in Kindertagesstätten eine Raumtemperatur zwischen 20 bis 24 °C als angenehm empfunden – diese Behaglichkeitstemperatur gilt übrigens auch in Büroräumen. Aber auch im Winter ist die Frage, wie warm die Arbeitsräume sein müssen.
Grundlegendes regelt dazu die Arbeitsstättenverordnung (§ 3 a). Konkretisiert wird die Arbeitsstättenverordnung durch die Technische Regel ASR A 3.5 Raumtemperaturen. Diese gibt den Stand der Technik wieder.
In der ASR A 3.5 sind in Abhängigkeit von der Arbeitsschwere und der Körperhaltung Mindestwerde (Pkt. 4.2) für Arbeitsräume festgelegt:
Überwiegende Körperhaltung | Arbeitsschwere | ||
---|---|---|---|
Leicht | mittel | schwer | |
Sitzen | +20°C | +19°C | - |
Gehen, Stehen | +19°C | +17°C | +12°C |
Wieviel Temperatur müssen wir aushalten? Klar ist, der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht.
Bei der o.g. ASR wird im Punkt 4.3. Abs. 2 die Forderung wie folgt konkretisiert: Die Lufttemperatur soll in Arbeits- und Sozialräumen +26°C nicht überschreiten, anderenfalls seien die Räume mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten.
Welche Maßnahmen können ergriffen werden unter 26°C?
Da gibt es z. B. folgende Möglichkeiten:
- Reduzierung der Wärmequellen (schalten Sie z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf an)
- Lüften Sie in den Morgenstunden
- Gleitzeit zur Verlagerung der Arbeitszeit
- Lockerung evtl. Bekleidungsvorschriften
- Angebot an Getränken (Achtung! Trinkwasser ist für den Arbeitgeber ausreichend).
Fest steht, ab 30°Cmuss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen. Dabei kommen technische vor organisatorischen und organisatorische vor personellen Maßnahmen (Hierarchie: TOP-Maßnahmen).
Ab 35°Cist ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet (nur bei Ergreifen von Schutzmaßnahmen, wie bei Hitzearbeitsplätzen).
In Kindertagesstättenkönnen weitere unterstützende Maßnahmen angewendet werden:
- die Tagesplanung an die Temperatur anpassen;
- Aufenthalt im schattigen Bereich;
- Vermeidung von Spielgeräten aus Metall;
- keine bewegungsintensiven Spielangebote machen;
- für Abkühlung der Kinder z. B. durch Wasserspiele oder Planschmöglichkeiten sorgen (bei Möglichkeit)
- auf entsprechende Kleidung achten (hell, luftdurchlässig, locker sitzend, leichtes Schuhwerk; Kopfbedeckung);
- ausreichend trinken (Mineralwasser, ungesüßte Tees);
- Speiseplan anpassen (Obst- und Gemüsesalate, Kaltschalen). Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert die Arbeitsstättenregel "ASR A3.5 Raumtemperatur". Sie legt im Punkt 4.3 Abs. 2 fest,
dass die Lufttemperatur in Arbeits- und Sozialräumen +26 °C nicht überschreiten sollen,
Bei Fragen zu diesem Thema wird Sie Ihre zuständige Orts- und Fachkraft unterstützen.