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Landeskirchliche Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der EKBO

Landeskirchliche Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der EKBO

Die Fach- und Ortskräfte sowie die Arbeitsmediziner sind Ansprechpartner für alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Landeskirche zu Themen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Gesetzliche Grundlagen sind u. a. das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit regeln.

Eine Präventionsvereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) und den Berufsgenossenschaften sowie die Betreuungsvereinbarung zwischen der  B-A-D GmbH („Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst“) setzt die staatlichen Gesetze im kirchlichen Bereich um. 

Die Evangelische Fachstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz  (EFAS) ist fachlich unterstützend und beratend für die Landeskirchen tätig.

Die Organisation und die sicherheitstechnische Betreuung in unserer Landeskirche erfolgt durch    2 Koordinatoren:

  •  dem Koordinator für die Landeskirche der EKBO und
  •  der Koordinatorin für die Evangelische Schulstiftung der EKBO.

 

Der Koordinator für die Landeskirche der EKBO wird  unterstützt von z. Z. 6 Orts- und Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie von   Arbeitsmedizinern über die    B.A.D.-Zentren für die arbeitsmedizinische Betreuung.

Die Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erfordern eine zusätzliche Ausbildung, die durch die  Verwaltungsberufsgenossenschaft für Ortskräfte („kleine Fachkraft“) und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Bereich Technik) angeboten wird. Die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen, die sich durch die Ausbildung (Fachkundeerwerb)  entsprechend qualifiziert haben, sind schriftlich zu bestellen.

Zu den Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Ortskräfte  (ASiG § 5-7, DGUV V2) gehören die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einschließlich der menschengerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dazu gehören u. a.:

  • das Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und
  • Faktoren zur Gesundheitsförderung einschl. der psychosozialen Belastungen der Beschäftigten;
  • das Vorbereiten und Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeits-systeme, dazu gehören das Bestimmen von Zielen, Risikobewertungen, die Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepten, die Gestaltung der Arbeitsplätze  u. v. a.;
  • das Aufrechterhalten sicherheits-, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme und deren kontinuierliche Verbesserung;
  • die aufmerksame Betrachtung der Arbeitssysteme und Überwachung von Arbeitsbereichen;
  • die Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in das die Führungsstrukturen, bei Prozessen, in die Einbindung der Aufbau- und Ablauforganisation, kontinuierlicheVerbesserung von Sicherheit und Gesundheit.

Das spiegelt sich u. a. wider bei Beratungen mit den Verantwortungsträger der Einrichtungen und der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen; bei Begehungen der Liegenschaften, in der Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, bei der Mitwirkung in Arbeitsschutzausschüssen sowie der Erfassung und Auswertung von Arbeitsunfällen, die unsererseits durchgeführt werden

Letzte Änderung am: 06.12.2023