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Hand aufs Herz! Unterweisen Sie regelmäßig? Durch Unterweisungen (mindestens 1x jährlich) kann man das Verhalten der Beschäftigten gezielt steuern. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die auf den Arbeitsbereich und den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind, aber auch über das bestimmungsgemäße Betreiben der Arbeitsstätte.

Die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dient deren Schutz.

In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV § 6) und vielen weiteren Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien finden Sie Hinweise, über was unterwiesen werden soll. Grundlage für Ihre Unterweisung sind u. a. Ihre durchgeführten  Gefährdungsbeurteilungen.

Themen für Unterweisungen finden Sie z. B. bei den Beruftsgenossenschaften: VBG, BGW,  SVLFG.

Zu Ihrer Unterstützung finden Sie in der rechten Sidebar eine Datei Unterweisungen in der  EKBO (intern) als Print-Datei mit möglichen Unterweisungsthemen und Hinweisen. Eine weitere Handlungshilfe "Hinweise zu Unterweisungen" in der rechten Sidebar zeigt Ihnen, was bei Unterweisungen alles zu beachten ist, wie z. B. wann unterwiesen werden muss. Gleichzeitig enthält die Datei weitere mögliche Themen für Unterweisungen. 

Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren. Mit einer Unterschrift bestätigen die Beschäftigten, dass sie an der Unterweisung teilgenommen haben und den Inhalt verstanden haben. Mögliche Formulare dazu finden Sie in der rechten Sidebar finden Sie unter der Rubrik Broschüren, Handlungshilfen.

Letzte Änderung am: 03.04.2024