Im Gebiet unserer Landeskirche gibt es 913 Friedhöfe, die sich in der Trägerschaft einer evangelischen Kirchengemeinde oder einer anderen evangelischen Körperschaft befinden.Der jeweilige Friedhofsträger muss für diesen Bereich die technischen, organisatorischen oder persönlichen Voraussetzungen schaffen, damit ein sicherer Arbeitsablauf gesichert ist.
Das fängt damit an, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten entsprechend ihrer Tauglichkeit einsetzen muss, dass Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt wird, es muss für Hygiene und Hautschutz gesorgt werden. Auch der Umgang mit Verstorbenen bzw. derer Überreste will gelernt sein, genauso wie besondere Vorschriften für die Abwicklung der Trauerfeier zu berücksichtigen sind. Ein besonderes Thema ist die Standsicherheit von Grabdenkmälern.
Vielfältige Anforderungen bestehen bei den Arbeiten auf den Friedhöfen. Grünflächenpflege, Hecken- oder Baumschnitt (für letzteres beauftragen Sie bitte eine Firma), die Vorbereitung und Durchführung der Bestattungen bei allen Witterungsbedingungen erfordern Sach- und Fachkunde. Erstellen Sie im Vorfeld zur Aufnahme der Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung. Erkundigen Sie sich vor Durchführung der Arbeiten bei Ihrer Fach- bzw. Ortskraft über mögliche Erfordernisse oder Hilfe bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Die im Auftrag des Friedhofsträgers auf dem Friedhof Tätigen (Friedhofsangestellte, ehrenamtlich Tätige) sind in der Regel bei der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert.
Die entsprechende Unfallverhütungs-Vorschrift finden Sie in der Sidebar unter „Gesetze, Verordnungen und Richtlinien“.
Dort finden Sie auch weitere hilfreiche Broschüren oder weiterführende Links zum Thema Friedhof.